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Migration & Integration Angebot für Frauen

Infobox – Weitere Informationen

Zusatzinformationen zu ASAMi, FAQ, Downloads usw.

Auf dieser Seite finden Sie nicht nur grundlegende Informationen zur Anlauf- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen in Sachsen-Anhalt (ASAMi), sondern auch viele zusätzliche Ressourcen, um Ihnen bei der Suche nach Antworten und Lösungen zu helfen.

FAQ & Materialien für Ihre optimale Vorbereitung

Unser Downloadbereich bietet Ihnen eine Fülle an Dokumenten und Materialien, die Ihnen bei der Vertiefung Ihres Wissens und der Vorbereitung auf Ihr Anliegen helfen können. Zudem finden Sie hier häufig gestellte Fragen (FAQ), die wir mit den entsprechenden Antworten zusammengetragen haben, um Ihnen den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern. Wir hoffen, dass Sie auf unserer Internetseite alles finden, was Sie suchen. Wenn Sie darüber hinaus Informationen benötigen oder Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Häufige Fragen zu Programminhalten, Beratungen und Modulen

FAQ 1: Welche Voraussetzungen sind zur Teilnahme zu erfüllen?

  • weiblich
  • mindestens 16 Jahre alt
  • Migrationserfahrung
  • Gesicherter Aufenthalt (keine Duldung oder Gestattung)
  • Gering qualifiziert oder mindestens 4 Jahre arbeitslos oder keine Berufsanerkennung oder im ungelernten Bereich tätig

FAQ 2: Gibt es für die Teilnehmerinnen einen vorgeschriebenen zeitlichen Mindestumfang pro Woche (z.B. 2 Kontakte/Woche)?

Oder eine Mindeststundenanzahl im Monat/Quartal/Jahr?

Entsprechende Vorgaben gibt es nicht. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

FAQ 3: Ist es bei Bedarf möglich, Frauen wieder in das Programm aufzunehmen, wenn die Begleitung vorher beendet wurde?

Ja.

FAQ 4: Was bedeutet digitale Ansprache?

Mit digitaler Ansprache ist die Kontaktaufnahme über Social Media, Chats und Homepages gemeint.

FAQ 5: Ist im Rahmen des Projekts auch eine hybride Gestaltung möglich, sofern die Gegebenheiten dafür vorhanden sind (Videoberatung, Skype...)

Ja, sofern bei den Teilnehmerinnen die Gegebenheiten dafür vorhanden sind.

FAQ 6: Wie lange darf eine Teilnehmerin maximal begleitet und qualifiziert werden?

Die Dauer der Begleitung und der Qualifizierung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Teilnehmerin. Darüber hinaus gibt es keine zeitliche Vorgabe.

FAQ 7: Bis wann ist eine maximale Teilnahme möglich?

Programmende ist der 31.12.2025.

FAQ 8: Ist auch eine enge Begleitung von Maßnahmenteilnehmenden (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine nach § 45 SGBIII) möglich?

Welchen Mehrwert hat dann MY TURN?

MY TURN bietet eine zielgruppenspezifische Unterstützung und Begleitung im Sinne der Förderrichtlinie. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vor Ort muss das Vorhabenkonzept des Trägers billigen und damit den zusätzlichen Unterstützungsbedarf durch MY TURN bestätigen. In diesem Zusammenhang kann eine Förderung mit Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Regelangebot der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter gemeinsam mit einer MY TURN-Begleitung sinnvoll sein. Die Arbeitsagenturen oder Jobcenter weisen ggf. MY TURN-Teilnehmerinnen in entsprechende Maßnahmen zu bzw. stellen entsprechende Gutscheine aus.

FAQ 9: Kann eine MyTurn-Teilnehmerin auch mit Begleitung des Projektes den Hauptschulabschluss nachholen?

Für Teilnehmerinnen kann grundsätzlich auch das Nachholen eines Schulabschlusses sinnvoll sein. Da im Rahmen von MY TURN die eigentliche Qualifizierung, hier das Nachholen des Schulabschlusses, grundsätzlich nicht finanziert wird, ist zu prüfen, welche Angebote vor Ort genutzt werden können. Insbesondere ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob neben der jeweiligen Maßnahme, z.B. einer BvB, noch die zielgruppenspezifische Unterstützung durch MY TURN erforderlich und insbesondere zusätzlich zum Regelangebot ist. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden.

FAQ 10: Wo werden Klientinnen beraten?

Haupteinsatzorte sind Magdeburg und Halle (Saale). Dort sind feste Büroräumlichkeiten vorhanden. Mobile Einsätze sind u.a. in der Börde (Oschersleben, Haldensleben, Wolmirstedt und Wanzleben), Stendal, der Salzlandkreis... (Aufzählung nicht abschließend).

FAQ 11: Worüber werden Klientinnen beraten?

Unter anderem:

  • Bedarfsermittlung, Informationen und Zugangsrichtlinien des deutschen Arbeitsmarktes
  • Arbeitslosigkeit und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Beratung zu Angeboten des erweiterten Arbeitsmarktes (Maßnahmen und Projekte)
  • Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie der Berufe
  • (gemeinsame) Arbeitsmarktrecherche und Arbeitssuche
  • Nutzung von Jobportalen
  • Alternative Besetzungsmöglichkeiten von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeitsmarktorientierung und Aufklärung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitszeit
  • Arbeitszeitmodelle, Teilzeitausbildung, Fördermöglichkeiten
  • Qualifikationen, Weiterbildung und berufliche (Um-) Orientierung
  • Praktikumsmöglichkeiten, FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Ehrenamt
  • Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräche
  • Informationen und Grundlagen zum Arbeitsrecht
  • Interkulturelle Sensibilisierung
  • Sprachkurse
  • Filtern von Hard- und Soft Skills
  • Anträge und Bescheide
  • Familie, Erziehung und soziale Teilhabe
  • Wohnen
  • Leistungsansprüche
  • Sozialberatung und Weiterleitung an notwendige professionelle Stellen (beispielsweise Mutter-Kind-Stiftungen, Schwangerschaftskonfliktberatungen, psychosoziale Beratungsstellen, Suchtberatung, medizinische Angebote, etc.)
  • Bedarfsgerechte soziale Vernetzung (Vereine, Organisationen, Freizeit, Hobby)

FAQ 12: Wie kann ich eine Beraterin erstmals kontaktieren?

Telefonisch, über die Online-Terminvereinbarung oder per E-Mail. 

FAQ 13: Welche Deutschkenntnisse sind notwendig?

A2 ist gewünscht und für eine gute Beratung von Vorteil.

FAQ 14: Muss ein Integrationskurs abgeschlossen sein?

Grundsätzlich sollte der Integrationskurs vor dem Einstieg in MY TURN beendet sein. Es ist Sache des Trägers zu beurteilen, ob zu erwarten ist, dass die Programmziele (Qualifizierung, Integration) erreicht werden können, wenn ein Sprachkurs auf sehr niedrigen Niveau begonnen wird. Das dürfte regelmäßig bei Beginn eines Alphakurses ausgeschlossen sein.

FAQ 15: Müssen Teilnehmerinnen im Leistungsbezug sein?

Nein. Da aber für die Qualifizierung im Rahmen von MY TURN vorrangig die Instrumente des SGB II und des SGB III genutzt werden sollen, sollten die Teilnehmerinnen jedenfalls arbeitsuchend gemeldet sein bzw. auf ihre Arbeitsuchendmeldung hingewirkt werden.

FAQ 16: Darf ein Minijob ausgeübt werden?

Ja. Im Rahmen von MY TURN können Teilnehmerinnen auch mit dem Ziel des Übergangs von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt und begleitet werden.

FAQ 17: Stellen Sie für die Beratung Dolmetscher zur Verfügung?

Nein.

FAQ 18: Welche Module bieten Sie an?

Modul 1: Ansprache und Information
Modul 2: Empowerment
Modul 3: Beratung Familie & Beruf
Modul 4: Vernetzung
Modul 5:Individuelle Begleitung
Modul 6 (Zusatz): Lotsenstelle Kinderbetreuung

FAQ 19: Was sind die Inhalte der Module?

Modul 1:

  •  Ermittlung der Bedarfe sowie Vermittlung von Informationen zur Arbeitsmarktintegration und Unterstützungsangeboten

Modul 2:

  • Stärkung der Persönlichkeit und Vermittlung von Basiskompetenzen sowie Anwendung von ressourcenfördernden Methoden, Biographiearbeit und interkulturelle Trainings
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Stellensuche sowie Abgleich von der Vorstellung der Arbeitswelt und Arbeitsrealität

Modul 3:

  • Bedarfsermittlung und Beratung sowie Unterstützung durch Orientierungshilfen und Sensibilisierungsarbeit

Modul 4:

  • Zugangsgewinnung zum verdeckten Arbeitsmarkt sowie Weitergabe offener Arbeitsmarktmöglichkeiten an Klientinnen, Informationsvermittlung

Modul 5:

  • Digitale Betreuung einer Alumni-Gruppe
  • Reflexionsgespräche und Rückkopplung mit Mehrwert für Klientinnen und Arbeitsverwaltungen

Modul 6:

  • Orientierung und Vermittlung zu relevanten Akteurinnen und Akteuren für (werdende) Mütter
  • Eruierung persönlicher Erfahrungen bei der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung
  • Netzwerkarbeit mit Kitas, Jugendämtern und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern

FAQ 20: In welcher Form werden die Module angeboten?

Die Module werden sowohl analog als auch digital angeboten. Je nach Bedarf und Interessenlage kann das im Einzelgespräch als auch in Kleingruppen geschehen.

FAQ 21: Wird während der Teilnahme an den Modulen eine Kinderbeaufsichtigung angeboten?

Nein.

FAQ 22: Zur Lotsenstelle Kinderbetreuung: kann diese übergreifend auch von Müttern/Familien ohne Migrationshintergrund in Anspruch genommen werden?

Nein.

Ihre Ansprechpersonen

Beratung
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Portrait Lesia Shkilniak
Lesia Shkilniak
Sozialcoachin Sachsen-Anhalt Nord
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Die Anlauf- und Servicestelle für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen in Sachsen-Anhalt wird im Rahmen des Programms „MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Darüber hinaus wird sie aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt kofinanziert.
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