
„Dies ist ein bedeutsamer Meilenstein" - so brachte es Generalvikar Dr. Bernhard Scholz beim Termin der Unterzeichnung auf den Punkt. Zugleich würdigte er das Engagement aller Beteiligten, die in den vergangenen eineinhalb Jahren intensiv auf dieses gemeinsame Ziel hingearbeitet haben. Und so geht es (formal) weiter: Nach dem Zusammenschluss zum Kita-Zweckverband wird nun Bischof Dr. Gerhard Feige um Genehmigung gebeten. Ist dies geschehen (nebst Veröffentlichung von Satzung und Vereinbarung im bischöflichen Amtsblatt), kann der neue Zweckverband seine Arbeit aufnehmen.
Den Beschluss zur Gründung des Zweckverbands hatten zuvor die Kirchenvorstände der folgenden Kirchengemeinden gefasst:
- St. Gertrud, Lutherstadt Eisleben
- St. Peter und Paul, Zeitz
- St. Elisabeth, Weißenfels
- St. Marien, Genthin
- Heilige Familie, Bitterfeld
- St. Georg Hettstedt, Helbra
- St. Marien, Staßfurt
- St. Johannes Bosco, Magdeburg
- St. Sebastian, Magdeburg
- Schmerzhafte Mutter, Torgau
Neben diesen Gründungsmitgliedern waren weitere katholische Kita-Träger in den Entwicklungsprozess eingebunden. Sie sollen in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung in den Zweckverband aufgenommen werden. Auch künftig können weitere Mitglieder nach Maßgabe der Satzung beitreten. Die Übertragung der Kindertageseinrichtungen auf den Zweckverband ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Der Gründung ging ein intensiver gemeinsamer Prozess voraus: Die beteiligten Kita-Träger haben sich dabei mit den rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und pädagogischen Fragen einer gemeinsamen Trägerschaft auseinandergesetzt. Begleitet und gesteuert wurde der Prozess durch eine Projektgruppe mit Mitarbeitenden des Bischöflichen Ordinariats und der Caritas sowie durch das Beratungsinstitut 2denare GmbH
Mit dem Zusammenschluss verbinden das Bistum Magdeburg und die beteiligten Kita-Träger wichtige Perspektiven für die Zukunft der katholischen Kindertageseinrichtungen. Der Zweckverband soll dazu beitragen, den aktuellen Herausforderungen verlässlich und gemeinsam zu begegnen, die Rechtsträgerschaft und den Betrieb der Einrichtungen langfristig zu sichern sowie die Kitas als Orte qualitätsorientierter Elementarpädagogik und ganzheitlicher religionssensibler Bildung weiterzuentwickeln.